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BGH, 17.07.2009 - 5 StR 241/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 267 Abs. 3 StPO; § 46 StGB
Konkrete Strafzumessung (Begründung; Verweis auf die abstrakte Strafzumessung; minder schwerer Fall) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Lückenhafte Ausführungen zur Begründung der Strafzumessung i.e.S. unter Berücksichtigung des eingeschränkten revisionsgerichtlichen Prüfungsmaßstabes
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 2
- ra.de
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2009, 336
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 10.04.1987 - GSSt 1/86
Fehlen von Strafmilderungsgründen
Auszug aus BGH, 17.07.2009 - 5 StR 241/09
Die Ausführungen zur Begründung der Strafzumessung im engeren Sinne sind indes - auch unter Berücksichtigung des eingeschränkten revisionsgerichtlichen Prüfungsmaßstabes (BGHSt 34, 345, 349) - lückenhaft.
- BGH, 17.06.2020 - 4 StR 658/19
Notwehr (Notwehrprovokation: Anforderungen); Überschreitung der Notwehr …
b) Für den Fall einer Verurteilung ist zu beachten, dass es zur Begründung einer etwaigen beträchtlichen Übersetzung der erhöhten Mindeststrafe des § 224 Abs. 1 StGB bei Vorliegen von zahlreichen Milderungsgründen rechtlich bedenklich ist, als einzigen Strafschärfungsgrund nur eine nicht einschlägige und lange zurückliegende Vorbelastung "in sehr geringem Umfang' einzustellen (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Juli 2009 - 5 StR 241/09). - BGH, 02.08.2012 - 3 StR 132/12
Anforderungen an die Urteilsgründe bei der Strafzumessung (Beschränkung auf …
Die vom Generalbundesanwalt für seine gegenteilige Ansicht herangezogene Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH, Beschluss vom 17. Juli 2009 - 5 StR 241/09, NStZ-RR 2009, 336) hatte die Verhängung einer Strafe zum Gegenstand, die innerhalb des Regelstrafrahmens des § 250 Abs. 2 StGB als "eine beträchtliche Übersetzung der erheblichen Mindeststrafe" unbegründet geblieben war. - BGH, 13.08.2013 - 2 StR 180/13
Versuchter Totschlag (Tötungsvorsatz: Beweiswürdigung bei Eventualvorsatz; …
b) Diese Ausführungen sind - auch unter Berücksichtigung des eingeschränkten revisionsgerichtlichen Prüfungsmaßstabs (vgl. hierzu Senat…, Urteil vom 3. August 2011 - 2 StR 207/11, Rn. 5 juris; BGH, Beschluss vom 17. Juli 2009 - 5 StR 241/09, NStZ-RR 2009, 336, jeweils mwN) - lückenhaft und damit rechtsfehlerhaft.